Vor einem Jahr hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit einer deutlichen Mehrheit von 69 Prozent das Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) angenommen. Das Gesetz soll den Ausbau der Erneuerbarenfördern und bringt auch für Solarstromproduzenten neue Rahmenbedingungen und Chancen.
Seit dem 1. Januar 2025 ist das erste Verordnungspaket in Kraft; das zweite Verordnungs-
paket ist verabschiedet und wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Für Solarstromproduzenten bringt
die veränderte Ausgangslage neue Möglichkeiten.
Walter Sachs, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES und
des Verbands unabhängiger Energieerzeuger VESE, fasst für uns den Mantelerlass und
den aktuellen Stand zusammen. Im zweiten Teil des Referats geht er auf die wirtschaftlichen
Herausforderungen und Sicherheiten ein, die sich mit (v)ZEV, LEG und gleitender Markt-
prämie stellen.
MITTWOCH, 4. JUNI 2025, 20 UHR
Begegnungszentrum der Katholischen Kirche
Fliederstrasse 4, Nussbaumen
Der Anlass ist öffentlich und die Teilnahme kostenlos. Vorgängig findet um 19 Uhr die Generalversammlung der solarlobby.ch statt. Interessierte Gäste sind willkommen.