Bewilligungsverfahren

Beratung und Zusammenarbeit

Nutzen Sie das Angebot der persönlichen Beratung.

Erkundigen Sie sich schon vor der Projektierung Ihrer Solaranlage bei der Gemeindeverwaltung und allenfalls bei den kantonalen Auskunftsstellen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ihr Vorhaben bewilligt werden kann. Ergreifen Sie spätestens beim Bezug der Baugesuchsformulare die Gelegenheit, die Behörden über Ihr Vorhaben zu informieren und allenfalls Fragen zu stellen.

Mit einer rechtzeitigen Anfrage können Sie sich viel Zeit, Geld und Ärger ersparen.

Gerne stehen auch wir für Auskünfte zur Verfügung.

 

Vereinfachtes Verfahren im Kanton Aargau

§ 61 BauG

Der Gemeinderat kann Bauvorhaben, die weder nachbarliche noch öffentliche Interessen berühren, nach schriftlicher Mitteilung an direkte Anstößer ohne Auflage, Veröffentlichung und Profilierung bewilligen.

Bauwillige können den Umweg über die schriftliche Mitteilung an die direkten Anstößer und den damit verbundenen Zeitverlust ersparen, wenn sie sich deren Zustimmung zum Bauvorhaben direkt auf dem Baugesuch unterschriftlich bestätigen lassen.

Das vereinfachte Verfahren ist ausgeschlossen, falls eine Bewilligung oder Zustimmung des Bundes oder des Kantons erforderlich ist (z.B. Bauten ausserhalb von Bauzonen).

Ordentliches Verfahren

Bei Anlagen mit einer Größe von mehr als 200 m2 Fläche pro Fassade oder Dachseite und  bei Projekten, die eine kantonale Bewilligung erfordern, ist das ordentliche Bewilligungsverfahren erforderlich. Dies hat insbesondere auf die Länge des Bewilligungsverfahrens Einfluss, da das Projekt ausgeschrieben wird, öffentlich aufliegt und ausgesteckt werden muss.

Verfahrensdauer

Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projekts durch die Baukommission beschließt der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.